· Berücksichtigung kundenspezifischer Gegebenheiten und Anforderungen
· Zeitnahe Erstellung
· Bundesweite Erstellung
· Nicht nur der bauliche Brandschutz wird entwickelt, sondern integrale Brandschutzmanagement-Systeme.
· Berücksichtigung nicht nur baulicher Rechtsvorschriften, sondern auch versicherungstechnischer Aspekte und VdS-Richtlinien
· Synergien mit fundiertem Wissen aus dem Bereich Arbeitssicherheit, Brandschutzkonzepte im Zusammenhang mit der ISO 45001
· Synergien mit fundiertem Wissen aus dem Bereich Instandhaltung und Prüfung von Brandschutzeinrichtungen
· Fundierte Argumentation gegen kostenintensive Vorstellungen fachfremder Behörden
· Verständliche und optisch attraktive Gestaltung
Warum aktuelle Brandschutzkonzepte für Arbeitgeber wichtig sind – und warum sie zu oft fehlen – und wie rasch es ohne Konzepte zu Bränden wie in Crans-Montana kommen kann
1. Rechtliche Verpflichtung
· Arbeitgeber sind nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der jeweiligen Sonderbauordnung / Industriebaurichtlinie rechtlich, ein behördlich genehmigtes Brandschutzkonzept vorzuhalten, namentlich um für die Sicherheit der Beschäftigten zu sorgen.
· Ein aktuelles Brandschutzkonzept ist unabdingbare Voraussetzung für die Baugenehmigung oder den Betriebsablauf von Sonderbauten
· Ohne Nachweis eines gültigen Konzepts drohen Bußgelder, Betriebsschließungen oder strafrechtliche Konsequenzen.
· Aufgrund fehlenden Bewusstseins für diese Verpflichtung fehlen in sehr vielen Sonderbauten aktuelle Brandschutzkonzepte. Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist zum Schutz der Beschäftigten stets der aktuelle Stand der Technik zu berücksichtigen.