*Bis Ende 2022 fallen mehrere Tausend Tonnen stark schäumende und stark fluortensid-haltige Abwässer an - schon jetzt sind ordnungsgemäße Entsorgung und Entschäumung zu planen!*
*Auch wenn es unbequem und teuer wird: gemäß EU-Verordnung EU 2020 784
dürfen ab 1.1.2023 keine Löschmittel, deren Gehalt an PFOA und pr-PFOA die
genannten Grenzwerte übersteigt, mehr vorgehalten werden (es sei denn, man
investiert mehrere Hunderttausende € in eine 100%ige Bodenversiegelung,
dann darf gerade mal bis 4.7.2025 vorgehalten werden).*
*Dies betrifft eine riesige Menge AFFF- und AFFF-AR-Schaummittel, die
zwischen ca. 1980 und ca. 2012 in Schaumlöschanlagen, aber auch in
Feuerlöschern in Verkehr gebracht wurden. Darunter sind auch Gemische aus
C6-basierte Löschmittel, die ohne vorherige Grundreinigung in Tanks, in den
zuvor PFOS-haltige Schaummittel gelagert waren, gegeben wurden, und Spuren
PFOS enthalten - leider mehr die Regel denn die Ausnahme.*
*Die bei der gesetzlich vorgeschriebenen sachgerechten Entsorgung
anfallende Menge stark schäumender Lösungen kann nur nach Zusatz starker
Entschäumungsmittel gehandhabt werden. Und unter den
zahlreichen Entschäumern auf dem Markt sind bisher von namhaften
Anwendern nur zwei zugelassen und mit großem Erfolg eingesetzt worden: Foam
Bustard S und FoamBustard silikonfrei.*